Angebote

 

Wandern, Radfahren, Naturschutz, Heimatpflege, Wege

= Freude, Aufgabe und Verpflichtung

 

Wandern mit dem Schwarzwaldverein - Wandern mit Ander(e)n

Mit unserem Jahresprogramm wollen wir, Wanderwart und  Wanderführer des Schwarzwaldvereins Weil am Rhein, Mitglieder und Interessierte ansprechen, die gemeinsam mit uns die Schönheiten unserer Heimat erwandern und in Gesellschaft frohe und angenehme Stunden verbringen möchten.

24.000 Kilometer Wanderwege hat der Schwarzwaldverein in seinem Vereinsgebiet einheitlich beschildert. Dank der intensiven Pflege dieses Wanderwegenetzes durch die jeweiligen Ortsgruppen können wir eine Palette unterschiedlichster Wanderungen und Velotouren anbieten. Alle Altersgruppen und Konditionsstärken finden hier "ihre" Favoriten.

Wir stellen kurz vor:

Werktagswanderungen

sind leicht und gemütlich. Sie bieten sich speziell für weniger trainierte Wanderer an.

Ansprechpartner: Iris Beierer - Telefon 07621 728 82 - Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Samstags- und Sonntagswanderungen
Hier locken wir alle Wanderer mit mittlerer bis guter Kondition.

Und bei heiklen Streckenabschnitten gibt es immer wieder AKM's. Das sind Abkürzungsmöglichkeiten,
die gerne von Wanderern mit weniger starker Kondition genutzt werden.

Ansprechpartner: Hansjörg Aleth - Telefon 07621 725 75

Velotouren -  in Abstimmung mit der IG Velo

Von der leichten bis zur anspruchsvollen Velotour finden Touren für Radfahrer statt, die gerne auch einmal längere Fahrten unternehmen und trotzdem nicht auf Geselligkeit verzichten wollen.

Ansprechpartner: Roland Christ - Telefon 07621 785 13

 

Wanderwoche
Unsere diesjährigen Wanderwochen führen uns
vom 01. - 08. März auf Mallorca, Ansprechpartner: Rosemarie Lange - Telefon 07628 1718 und
vom 03. - 10. Mai Wander- und Erlebniswoche im Altmühltal, Ansprechpartner: Hans-Jörg Aleth
Tel. 07621 725 75

Kleingruppenwanderungen

Für dieses Jahr sind wieder Kleingruppenwanderungen geplant. Hier dürfen dann vor allen Dingen unsere jungen, konditionsstarken Mitglieder und Gäste ihre Kräfte und Ausdauer spielen lassen.

 
Unter > Wanderführer finden Sie  Namen und Telefonnummern unserer Wanderführer, die Ihnen gerne über ihre Touren nähere Auskünfte geben.

Kürzere Anfahrten zu unseren Wanderzielen werden mit Öffentlichen Verkehrsmitteln durchgeführt. Ganz vereinzelt sind Anfahrten mit Privat-PKW geplant.

Für längere Fahrten mieten wir Reisebusse, die von Weil am Rhein bis Efringen-Kirchen die angemeldeten Teilnehmer "einsammeln".

Naturschutz
Vom 1. März bis zum 31. Oktober ist es generell verboten, im Wald sowie auf Moor- und Heideflächen und trockenen Grasflächen zu rauchen.

 

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Ansprechpartner


Vorstand

 
1. Vorsitzende und Mitgliederverwaltung
Rosemarie Lange
Gehrenweg 13 a | 79588 Efringen-Kirchen
T.: +49 (0)7628 1718 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 
 
2. Vorsitzender und Presse-/ Öffentlichkeitsarbeit
Roland Christ
Leimgrubenstraße 1  |  79576 Weil am Rhein
T.: +49 (0)7621 785 13 |  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Kasse
Peter Lange
Gehrenweg 13 a | 79588 Efringen-Kirchen
T.: +49 (0)7628 1718 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 
Protokollführer
Hermann Künzig
Leopoldstraße 19 | 79576 Weil am Rhein
T.: +49 (0)7621 797 108 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 
 
Wanderwart 
Hansjörg Aleth
Markgrafenstraße 11 a | 79576 Weil am Rhein 
T.: +49 (0)7621 725 75

 
Koordination Werktagswanderungen
Iris Beierer 
Kaiserstraße 40 | 79576 Weil am Rhein
T.: +49 (0)7621 728 82 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wegewarte
Otto Imgrund          T.: +49 157 73 543 018
Hans Görres           T.: +49 (0)7621 620 11
Ulrich Borocco        T.: +49 (0)7621 619 89
Wolfgang Weber     T.: +49 (0)7621 510 79 58


Naturschutzwarte
Otto Imgrund        T.: +49 157 73 543 018
Hermann Künzig   T.: +49 (0)7621 797 108

Beiräte
Antonia Duttenhöfer T.: +49 (0)7621 75 842
Gerhard Sänger       T.: +49 (0)7621 72 541


Wünschen Sie ergänzende Informationen?

 
Schwarzwaldverein Weil am Rhein allgemein
und Mitgliedschaft

Rosemarie Lange
T.: +49 (0)7628 1718  |  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 
Samstags- und Sonntagswanderungen
Hansjörg Aleth
T.:  +49 (0)7621 725 75

Werktagswanderungen
Iris Beierer
T.: +49 (0)7621 728 82  |  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 

Velotouren
Roland Christ
T.: +49 (0)7621 785 13  |  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 
 
Wanderwege und Naturschutz
Otto Imgrund | T.: +49 157 73 543 018
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 


 


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Beitrittserklärung

     Hier finden Sie die Beitrittserklärung als PDF-Download.

      beitritt neu mini

      Zum Runterladen von 2 Seiten bitte das Formular anklicken.

      Aus Datenschutzgründen (Kontoverbindungsdaten) bitte im Umschlag senden an:

      Schwarzwaldverein Weil am Rhein
      z. H. Rosemarie Lange
      Gehrenweg 13 a
      79588 Efringen-Kirchen


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Kontakt


Kontaktadresse:

Rosemarie Lange

Gehrenweg 13 a

79588 Efringen-Kirchen

Tel.: +49 (0)7628 1718
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


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Mitgliedsbeiträge

 

              Mitgliedsbeiträge für ein Kalenderjahr

Einzelmitglieder

29,00 €

Familienmitgliedschaft (einschl. Kinder bis zum vollendeten 26. Lebensjahr)

39,00 €

Jugendmitglied (15 - 25 Jahre)

10,00 €

Körperschaften

65,00 € 

Doppelmitgliedschaft: jeweils der halbe Beitrag

 

 
Bei Erteilung einer Abbuchungsermächtigung wird der Beitrag im ersten Quartal eines jeden Jahres eingezogen.
Barzahler werden gebeten, den Mitgliedsbeitrag bis zum 31. März eines jeden Jahres zu überweisen.

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Satzung

Satzung des Schwarzwaldvereins Weil am Rhein e. V.

§ 1
Name, Sitz, Zugehörigkeit

1.  Die Ortsgruppe Weil am Rhein des Schwarzwaldvereins ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach mit dem Namen Schwarzwaldverein Weil am Rhein e.V. eingetragen. Der Sitz des Vereins ist Weil am Rhein.

2.  Die am 12.März 1927 gegründete und am 16.01.1967 ins Vereinsregister des Amtsgericht Lörrach unter VR 239 eingetragene Ortsgruppe gehört dem Schwarzwaldverein e. V. - Hauptverein – als selbständiges Mitglied an. Dessen Satzung ist auch für die Ortsgruppe verbindlich.

§ 2
Wesen und Ziele

1.  Die Aufgaben der Ortsgruppe bestehen insbesondere in

a)  Veranstaltungen von geführten Wanderungen

b)  Natur- und Landschaftsschutz

c)  Einrichtung und Instandhaltung von Wanderwegen und Wegemarkierungen

d)  Heimatpflege und Kultur

e)  Förderung der Jugend- und Familienarbeit

2.  Der Schwarzwaldverein dient den Menschen ohne Ansehen von Herkunft, Geschlecht, Weltanschauung oder Religion. Er ist parteipolitisch nicht gebunden.

3.  Mit gleichgerichteten ausländischen Vereinigungen und deren Mitgliedern soll im Geist der Völkerverständigung Verbindung gepflegt werden.

§ 3
Gemeinnützigkeit

1.  Mit ihrer Tätigkeit verfolgt die Ortsgruppe ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

2.  Etwaige Gewinne und die Mittel der Ortsgruppe dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins und haben auch bei Austritt keinen Anspruch auf Rückzahlung von Beitrags- und Vermögensanteilen.

3.  Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

4.  Neben dem Ersatz tatsächlich entstandener Aufwendungen, wie z. B. Fahrtkosten, kann der Verein durch Vorstandsbeschluss aktiven Mitgliedern, die in besonderer Weise bei den satzungsgemäßen, gemeinnützigen und ideellen Aufgaben des Vereins mitarbeiten, eine Ehrenamtspauschale bis zur Höhe des gesetzlichen festgesetzten, unschädlichen Satzes vergüten. Diese Vergütung unterliegt der Aufzeichnungspflicht.

5.  Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 4
Mitglieder

1.  Mitglieder der Ortsgruppe können natürliche und juristische Personen, Firmen sowie nicht rechtsfähige Organisationen und Dienststellen werden. Die Mitgliedschaft setzt eine Beitrittserklärung voraus. Über Aufnahme eines Mitglieds entscheidet der Vorstand.

2.  Eltern können mit ihren Kindern bis zum vollendeten 26 Lebensjahr in Familienmitgliedschaft beitreten bzw. geführt werden und zahlen den Familienbeitrag.

3.  Die Mitglieder einer Ortsgruppe sind zur Teilnahme an den Veranstaltungen des Hauptvereins sowie zur Benützung seiner Einrichtungen und Vergünstigungen berechtigt.

§ 5
Beiträge

1.  Der Mitgliedsbeitrag setzt sich zusammen aus dem

a)  Beitragsanteil für die Ortsgruppe, dessen Höhe von der Mitgliederversammlung der Ortsgruppe von den anwesenden Mitgliedern beschlossen wird und

b)  dem Beitragsanteil für den Hauptverein, dessen Höhe von den Delegierten der Ortsgruppen in der Hauptversammlung beschlossen wird.

2.  Der Mitgliedsbeitrag kann gestaffelt sein nach

a)  Mitgliedern (Vollmitglieder)

b)  Partner von Mitgliedern

c)  Familienmitgliedschaften

d)  Jugendmitglieder (bei Bedarf nach Alter weitere Staffelung möglich)

e)  Firmen, Behörden und Körperschaften

3.  Die Ortsgruppenbeiträge werden jeweils bis zum 30.03. eines jeden Jahres fällig.

4.  Von der Beitragspflicht können Mitglieder nach § 12 befreit werden.

§ 6
Vereinsorgane

Die Vereinsorgane sind

1.  die Mitgliederversammlung

2.  der Vorstand

§ 7
Mitgliederversammlung

1.  Die ordentliche Mitgliederversammlung wird jährlich in den ersten 3 Monaten des Geschäftsjahres durch den Vorsitzenden des Vorstands oder seinem Stellvertreter einberufen. Die Einladung zu der Mitgliederversammlung muss durch Zuschrift an die Mitglieder mindestens zwei Wochen vor dem Termin mit Angabe der Tagesordnung bekannt gegeben werden. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugestellt, wenn es an die letzte dem Verein vom Mitglied schriftlich bekanntgegebene Adresse gerichtet ist. Jedes stimmberechtigte Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung schriftlich beantragen, dass weitere Punkte in der Tagesordnung hinzugefügt werden. Über Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschließt das Gremium. Zur Annahme des Antrags ist eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.

2.  Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss abgehalten werden, wenn sie dem Vorstand aus dringenden Gründen erforderlich erscheint oder wenn der zehnte Teil der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe fordert.

3.  In die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung sind mindestens folgende Punkte aufzunehmen:

a)  Entgegennahme des Jahres- und Rechenschaftsberichtes und Entlastung des Vorstands

b)  Beschlussfassung über Anträge des Vorstandes und der Mitglieder

c)  soweit erforderlich,

-    Wahl des Vorstandes und zweier Rechnungsprüfer, die dem Vorstand nicht angehören dürfen.

     Die Amtszeit beträgt wie bei den Vorstandsmitgliedern 3 Jahre.

-    Festsetzung und Änderung der Satzung.

4.  Über jede Sitzung der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.

5.  Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich. Die Vorsitzenden sind berechtigt Gäste einzuladen. Über die Zulassung von Medienvertretern entscheidet der Vorstand.

§ 8
Vorstand

1.  Die Ortsgruppe wählt für die Dauer von drei Jahren, vom Tag der Wahl an gerechnet, einen Vorstand. Der Vorstand setzt sich zusammen aus

a)  dem engeren Vorstand, der aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Rechner und dem Schriftführer besteht,

    und

b)  dem erweiterten Vorstand, zu dem die Mitglieder des engeren Vorstandes und zusätzlich die Fachwarte gehören.

     Die benötigte Anzahl der Fachwarte kann sich ändern und muss auf Vorschlag der Vorstandschaft durch die Mitgliederversammlung bestätigt werden. Die Vereinigung mehrerer Vorstandsämter innerhalb des engeren Vorstandes in einer Person ist unzulässig. Jedoch können im erweiterten Vorstand bis zu zwei Ämter in Personalunion versehen werden.

2.  Die beiden Vorsitzenden bleiben im Amt, bis eine Ersatzwahl oder Neuwahl durchgeführt ist.

3.  Der Vorstand kann Beiräte berufen und Ausschüsse zur Erledigung bestimmter Vereinsaufgaben bilden. Beiräte und Ausschüsse haben beratenden Charakter.

4.  Einer Mitteilung der Tagesordnung für die Vorstandsitzungen bedarf es nicht.

5.  Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Bei Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des Leiters der Vorstandsitzung. Die Beschlüsse sind von dem Schriftführer in ein Beschlussbuch einzutragen und zusätzlich vom Versammlungsleiter zu unterschreiben.

6.  Für die Niederschrift über jede Sitzung des Vorstandes und der Ausschüsse gilt § 7, Abs. 4 dieser Satzung entsprechend.

7.  Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und sein Stellvertreter. Beide sind für sich allein vertretungsberechtigt.

8.  Jugendleiter werden durch die Jugendgruppen gemäss ihrer Satzung gewählt. Sie müssen durch den Vorstand der Ortsgruppe bestätigt werden. Jugendleiter haben Sitz und Stimme im Vorstand.

9.  Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf der Amtszeit aus, kann der Vorstand einen Nachfolger bestimmen. Dieser führt das Amt auftragsweise bis zur nächsten Mitgliederversammlung, wo für das ausgeschiedene Vorstandsmitglied ein Nachfolger gewählt wird. Der Nachfolger wird dann für die restliche Wahlperiode bis zur nächsten turnusmäßigen Wahl in das Amt eingesetzt.

§ 9
Rechnungsführung

1.  Die Rechnung wird nach den Regeln einer kaufmännischen Buchführung geführt. Ausgaben bedürfen der Anweisung und der Zustimmung des 1. Vorsitzenden und des Rechners.

2.  Der Rechner ist für die Rechnungsführung verantwortlich. Auf Verlangen berichtet er dem Vorsitzenden über den Stand der Rechnung und des Vermögens. Das Rechnungsergebnis jedes Geschäftsjahres ist in Einnahmen und Ausgaben in der Hauptrechnung nachzuweisen. Der Rechner berichtet der Mitgliederversammlung durch einen von ihm zu fertigenden Kassenbericht.

§ 10
Rechnungsprüfer / Kassenprüfer

1.  Für die Kontrolle der Rechnungsführung werden von der Mitgliederversammlung zwei Rechnungsprüfer bestellt.

2.  Die Wahl erfolgt in der Mitgliederversammlung nicht im Jahr der turnusmäßigen Vorstandswahl sondern einzeln in den Folgejahren.

3.  Die Amtsdauer beträgt wie bei den Vorstandmitglieder drei Jahre

4.  Rechnungsprüfer dürfen nicht dem Vorstand angehören

5.  Die Rechnungsprüfer berichten der Mitgliederversammlung vom Ergebnis ihrer Prüfung.

§ 11
Rechte der Mitglieder

1.  Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Stimmberechtigt sind alle erschienenen Mitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. In den Vorstand können nur volljährige Mitglieder gewählt werden. Für Jugendleiter gilt § 8 Absatz 7. Bei allen Abstimmungen, die nach dieser Satzung vorzunehmen sind, entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen; bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Bei Wahlen genügt relative Mehrheit der abgegebenen Stimmen, bei Stimmengleichheit gilt der Wahlvorschlag als abgelehnt. Die Stimmen werden offen abgegeben, sofern nicht mindestens ein Drittel der Abstimmungsberechtigten eine geheime Wahl oder Abstimmung beschließt. Eine Beschlussfassung hierüber kann jeder Wahl- oder Abstimmungsberechtigte beantragen.

2.  Satzungsänderungen können in der Mitgliederversammlung nur durch eine Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.

§ 12
Ehrenmitglieder

     Mitglieder, die sich um die Ortsgruppe und der Verwirklichung der Ziele des Schwarzwaldvereins besonders verdient gemacht haben, können durch die Mitgliederversammlung oder durch einstimmigen Beschluss des Vorstandes zu Ehrenmitgliedern der Ortsgruppe, besonders verdiente Vorsitzende zu Ehrenvorsitzenden der Ortsgruppe ernannt werden. Solche Mitglieder bleiben ordentliche Mitglieder, doch können sie von der Beitragszahlung befreit werden.

§ 13
Austritt und Ausschluss

1.  Ein Mitglied kann nur zum Schluss eines Kalenderjahres aus dem Verein austreten. Der Austritt muss schriftlich bis zum 1. Dezember beim Vorstand der Ortsgruppe vorliegen.

2.  Schädigt ein Mitglied das Vereinswohl erheblich, oder bleibt es trotz wiederholter schriftlicher Erinnerung mit der Zahlung des Jahresbeitrags im Rückstand, so kann es durch den Vorstand der Ortsgruppe, vorbehaltlich einer Berufung an die Mitgliederversammlung der Ortsgruppe, ausgeschlossen werden.

3.  Gegen den Ausschluss kann das Mitglied Berufung an die Mitgliederversammlung der Ortsgruppe einlegen. Die Berufungsfrist beträgt einen Monat. Vor der Entscheidung über die Berufung muss das Mitglied ausreichend Gelegenheit zu seiner Rechtfertigung haben.

§ 14
Auflösung

1.  Die Ortsgruppe kann sich auf Schluss eines Kalenderjahres nur auflösen, wenn eine eigens für diesen Zweck einberufene Mitgliederversammlung mit Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen die Auflösung beschließt. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben daher außer Betracht: Zeitpunkt und Tagesordnung dieser Versammlung sind dem Präsidenten des Hauptvereins mindestens vier Wochen vorher schriftlich anzuzeigen.

2.  Bei Auflösung der Ortsgruppe oder bei Wegfall ihres steuerbegünstigtenZwecks fällt das Vermögen der Ortsgruppe

a)  dem Hauptverein zu, der es unmittelbar und ausschließlich nur für die gemeinnützigen Zwecke verwenden darf, die mit seinen satzungsgemäßen Aufgaben übereinstimmen.

§ 15
Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 16
Inkrafttreten der Satzung

1.  Diese Satzung tritt mit der Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.

2.  Zu diesem Zeitpunkt treten alle bisherigen Satzungsbestimmungen außer Kraft.

Anmerkung:

Vorherige Fassung der Satzung wurde am 25. Januar 2002 in der Mitgliederversammlung beschlossen und am 22. April 2002 unter Aktenzeichen VR 239 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach eingetragen.

Die neue Fassung wurde am 27. Februar 2010 in der Mitgliedsversammlung beschlossen und trat am 20. Mai 2010 durch den Eintrag ins Vereinregister in Kraft.

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Sparten

 

Sie können auswählen aus unserem Wander- / Velo-Angebot

Samstags- und Sonntagswanderungen

sind gedacht für Wanderer mit mittlerer bis guter Kondition.
Wanderungen mit Abkürzungsmöglichkeiten, sind mit AKM gekennzeichnet und auch mit weniger starker Kondition zu schaffen.
Auskünfte: Hansjörg Aleth - Tel.  07621 725 75

 

Werktagswanderungen
sind leicht und gemütlich. Sie bieten sich speziell für weniger trainierte Wanderer an.
Auskünfte: Iris Beierer - Tel.  07621 728 82 oder 07573 7610


Velotouren in Abstimmung mit der IG Velo

Touren für Radfahrer, die gerne auch einmal längere Fahrten unternehmen und trotzdem nicht auf Geselligkeit verzichten wollen.

Auskünfte: Roland Christ - Tel.  07621 785 13


Bei Wanderungen und Velotouren sind interessierte Gäste herzlich willkommen.


Wichtige Hinweise
 
Als Ausrüstung empfehlen wir
feste Wanderschuhe, Wanderbekleidung, Sonnen- und Regenschutz  und bei Velotouren einen Schutzhelm.
Rucksackverpflegung sollte man immer dabei haben.
Mitglieder und Gäste beteiligen sich an allen Veranstaltungen auf eigene Gefahr. Ortsgruppen und Wanderführer übernehmen keine Haftung. Alle Mitglieder des Schwarzwaldvereins sind bei Veranstaltungen des Schwarzwaldvereins haftpflichtversichert.
Der Wanderführer gibt die Wanderroute vor. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten. Bitte informieren Sie ihn, wenn Sie die Gruppe verlassen möchten.

Generell werden alle Veranstaltungen, einschließlich möglicher Programmabweichungen, in der Presse und in den Schaukästen und hier im Internet bekannt gegeben.

Wanderleistungsabzeichen
werden vom Schwarzwaldverein Weil am Rhein verliehen, wenn ein Mitglied erstmals in einem Jahr an mindestens 15 Wanderungen teilgenommen hat. Wer bereits mit diesem Abzeichen ausgezeichnet ist, erhält bei einer jährlichen Teilnahme an 15 - 19 Wanderungen einen Gutschein im Wert von 2,50 Euro und bei 20 und mehr Wanderungen einen Gutschein im Wert von 5,00 Euro. In der Wanderwoche zählt jeder Wandertag.
Wanderpass
Immer mehr Krankenkassen gewähren für aktives Wandern einen Bonus. Fragen Sie Ihre Krankenkasse nach einem Wander-Fitness-Pass.
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Vereinsgeschichte

Am 8. Juni 1864 wurde der Schwarzwaldverein in Freiburg im Breisgau gegründet. Er ist der älteste deutsche Gebirgs- und Wanderverein.

2014 konnte er auf 150 Jahre zurückblicken
und betont seine große Qualität mit dem Slogan
"150 Jahre weg­weisend"

Den ursprünglichen Namen "Badischer Verein von Industriellen und Gastwirthen zum Zweck, den Schwarzwald und seine angrenzenden Gegenden besser bekannt zu machen" legte er schon 1867 wegen der Länge wieder ab und lebt seit dieser Zeit unter dem Namen "Schwarzwaldverein" weiter. Zu seinem 130. Geburtstag erhielt der Verein die amtliche Anerkennung als Naturschutzverband.

Seit 1927 existiert unsere Ortsgruppe

Sie wurde am 12. März 1927 ins Leben gerufen und hieß anfänglich "Badischer Schwarzwald-Verein Ortsgruppe-Leopoldshöhe". Zu seiner Gründung fanden sich u.a. Wanderfreunde aus der benachbarten Ortsgruppe Lörrach, insbesondere aber Mitglieder der vorher aufgelösten Ortsgruppe Efringen-Kirchen zusammen. Andere Mitglieder der Ortsgruppe Efringen-Kirchen wandten sich der ebenfalls 1927 gegründeten "Bergwacht Istein" zu und führten die von der Ortsgruppe Efringen-Kirchen im Naturschutz verwirklichte Aufgabe "Pflege des Isteiner Klotz" weiter fort.

Die Aktivitäten der z. Zt. rd. 320 Mitglieder zählenden Ortsgruppe werden im Jahresprogramm vorgestellt. Im Durchschnitt findet jede Woche eine Veranstaltung statt, die Palette reicht von geführten Wanderungen und Velotouren – in Abstimmung mit der IG Velo - über bildende Veranstaltungen und gesellige Zusammenkünfte bis hin zu organisierten Ferien.

Die Wanderwege im Schwarzwald stehen der gesamten Bevölkerung zur Verfügung. Sie wurden in ehrenamtlicher Arbeit angelegt, markiert und werden kontinuierlich überprüft und unterhalten.

Die Ortsgruppe Weil am Rhein betreut in den Gemeinden Weil am Rhein, Binzen, Eimeldingen, Fischingen, Efringen-Kirchen und Schallbach ein Wanderwegenetz von 181 km. Davon entfallen 44 km auf Fernwege und 137 km auf Örtliche Wanderwege (gelbe Raute).

Allein auf das Gebiet von Efringen-Kirchen entfallen 90 km (23 km Fernwege und 67 km Örtliche Wege). In einem Zusatzvertrag zwischen Schwarzwaldverein Weil am Rhein und der Bergwacht Istein vom 31.12.2015 konnte die Verantwortung für dieses große Gebiet zum 1. Januar 2016 an die Bergwacht Istein abgegeben werden.

Dieser Zusatzvertrag bezieht sich auf den bereits unterzeichneten Vertrag zur Betreuung des Wander-wegenetzes zwischen der Gemeinde Efringen-Kirchen, dem Schwarzwaldverein Weil am Rhein, dem Schwarzwaldverein Freiburg (Hauptverein) und der Bergwacht Istein.

Der Schwarzwaldverein Weil am Rhein e. V. ist Mitglied des Trinationalen Umweltzentrums (TRUZ) und der Arbeitsgruppe Naturschutz Markgräflerland e. V. (ANM).

Die geographische Lage bietet sich hervorragend an für trinationales Zusammengehen in der Dreiländerecke  Schweiz / Frankreich / Deutschland.

 

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      Wanderwege beider Basel             Schwarzwaldverein Weil am Rhein        Club Vosgien de Ferrette

Seit vielen Jahren schon verbinden freundschaftliche Kontakte die drei Vereine.

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Vorteile der Mitgliedschaft

Der Schwarzwaldverein bietet Ihnen viele Vorteile

- Wanderungen unter kundiger Führung
- Jährliches Wanderprogramm Ihrer Ortsgruppe Weil am Rhein
- Gut markierte und gut unterhaltene Wanderwege
- Gesellige Zusammenkünfte
und einen monatlichen Stammtisch in Weil am Rhein
- Organisierte Wanderferien

- Über den Verband Deutscher Gebirgs- und Wandervereine, Wilhelmshöher Allee 157 – 159,
  34121 Kassel,  http://www.wanderverband.de   E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  können Sie weitere  Ferienwanderungen buchen
-
Pro Quartal die Zeitschrift "Der Schwarzwald"
 
mit Wandervorschlägen und Beiträgen zum Natur- und  Umweltschutz
- Haftpflichtversicherung für alle Mitglieder im Rahmen vereinsinterner Veranstaltungen
- Ermäßigte Preise für Wanderkarten und Wanderbücher
- Günstige Unterkünfte in allen Wanderheimen des Verbandes
- Der Schwarzwaldverein ist Mitglied im Deutschen Jugendherbergswerk
  http://www.jugendherberge.de/

Bei Führen eines Wander-Fitness-Passes gewähren immer mehr Krankenkassen einen Bonus

Der Schwarzwaldverein Weil am Rhein braucht Sie und Ihre Unterstützung

für seine aktive Mitwirkung im Natur- und Umweltschutz und in der Heimatpflege


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